Unser Prozesskostenrechner ermöglicht Ihnen die unverbindliche Berechnung
Ihres Prozesskostenrisikos.
Geben Sie dazu Streitwert in EUR ein, markieren Sie die Beteiligung eines
Anwalts auf der Kläger- und/oder Beklagtenseite und vermerken Sie – sofern
Sie dies wissen – die möglichen Kosten der Beweiserhebung z.B. durch ein
Gutachten
Wir weisen darauf hin, dass diese Berechnung nur pauschal ist und nur für zivilrechtliche Angelegenheiten außerhalb des Arbeitsrechts gilt. Die Gebühren berechnen sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es gibt viele Sonderfälle, so dass dieser Prozesskostenrechner keine verbindliche Angabe geben kann, sondern nur eine Hilfestellung ist.
Für verbindliche Angaben wenden Sie sich bitte direkt an uns.